Bauansuchen

Fertigstellungsanzeige

Fertigstellungsanzeige mit Ansuchen um Benützungsbewilligung

Ansuchen um Abbruchbewilligung

Ansuchen Feststellung rechtmäßiger Bestand

Ansuchen um Bewilligung eines Kesseltausches (Heizungen)

 

 

Baubewilligungspflichtige Vorhaben im vereinfachten Verfahren

1) Ziffer 1, Ziffer 2 a-d, Ziffer 3 und Ziffer 4

Darunter fallen folgende Vorhaben:

1. Neu-, Zu- oder Umbauten von Kleinhäusern

2. die Errichtung, Änderung oder Erweiterung von

a. Abstellflächen

b. Garagen, auch wenn sie als Zubau zu einem Gebäude ausgeführt werden                                                                                                                                                                                                      für Krafträder oder Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von je 3500kg und bis zu einer Gesamtfläche von 250m² und der dazu erforderlichen Zu- und Abfahrten;

c. Schutzdächern (Flugdächern) mit einer überdeckten Fläche von mehr als 40m², auch wenn diese als Zubau zu einem Gebäude ausgeführt werden;

d. Nebengebäuden;

3. Veränderungen des natürlichen Geländes von nach dem Flächenwidmungsplan im Bauland gelegenen Grundflächen sowie im Freiland gelegenen Grundflächen, die an das Bauland angrenzen, sofern die      Geländeveränderungen im Freiland Auswirkungen gemäß §88 im Bauland verursachen könnten;

4.die ortsfeste Aufstellung von Motoren, Maschinen, Apparaten oder Ähnlichem, wenn hiedurch die Festigkeit oder der Brandschutz von Bauten beeinflusst oder eine Gefährdung herbeigeführt werden könnte und die Aufstellung nicht in einer der Gewerbeordnung oder dem Luftreinhaltegesetz für Kesselanlagen unterliegenden Anlage vorgenommen wird, und der für die jeweilige Widmung nach dem Flächenwidmungsplan festgelegte zulässige Planungsbasispegel an der relevanten Grundgrenze eingehalten wird;

 

2) Ziffer 2 e-k, Ziffer 5 und Ziffer 7

Darunter fallen folgende Vorhaben:

2. die Errichtung, Änderung oder Erweiterung von

e. Werbe- und Ankündigungseinrichtungen (Tafeln, Schaukästen, sonstige Vorrichtungen und Gegenstände, an denen Werbungen und Ankündigungen angebracht werden können, Bezeichnungen, Beschriftungen,     Hinweise);

f. Umspann- und Kabelstationen, soweit es sich Gebäude mit einer bebauten Fläche von mehr als 40m² handelt;

g. Einfriedungen mit einer Höhe von mehr als 1,5m oder Stützmauern mit einer Ansichtshöhe von mehr als 0,5m, jeweils über dem angrenzenden natürlichen Gelände, sowie Stützmauern mit einer aufgesetzten Einfriedung, jeweils mit den zuvor angeführten Höhen und einer Gesamthöhe von mehr als 2,0m;

h. Feuerungsanlagen für feste oder flüssige Brennstoffe von über 8kw bis 400kw Nennheizleistung einschließlich von damit allenfalls verbundenen baulichen Änderungen oder Nutzungsänderungen sowie deren Brennstofflagerungen;

i. sichtbaren Antennen- und Funkanlagentragmasten;

j. baulichen Anlagen für Reitparcours oder Hundeabrichteplätze;

k. Solar- oder Photovoltaikanlagen bis zu einer Kollektorleistung von insgesamt nicht mehr als 50kWp (Kilowatt Peak) und einer Höhe von über 3,50m;

5. die Durchführung von größeren Renovierungen (§4 Z 34a) bei bestehenden Kleinhäusern;

7. die länger als drei Tage dauernde Aufstellung von Fahrzeugen und anderen transportablen Einrichtungen, die zum Aufenthalt oder Nächtigen von Personen geeignet sind, wie insbesondere Wohnwagen, Mobilheime und Wohncontainer, außerhalb von öffentlichen Verkehrsflächen, Abstellflächen, Garagen oder außerhalb von nach § 33 Abs. 3 Z 1 Steiermärkische Raumordnungsgesetz 2010 als Sondernutzung festgelegten Campingplätzen.

 

Meldepflichtige Vorhaben