1. Impressum/Offenlegung gem. §§ 24f MedienG

Medieninhaber:

Gemeinde Rohr bei Hartberg

Herausgeber:

Gemeinde Rohr bei Hartberg
Adresse: 8294 Unterrohr 24
Telefon: +43 3332 8215
Fax: +43 3332 8215 4
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
DVR-Nummer der Gemeinde: 0413275

Medienlinie gem. § 25 Abs. 4 MedienG:

Homepage der Gemeinde Rohr bei Hartberg bietet der Öffentlichkeit Informationen und E-Government Dienste der Gemeinde Rohr bei Hartberg

2. Kundmachung gem. § 13 Abs. 1, 2 und 5 AVG und § 86b BAO

I.

(1) Für die rechtswirksame Einbringung von schriftlichen Anbringen gem. § 13 Abs. 1 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 idgF (AVG) an die Gemeinde Rohr bei Hartberg und alle Behörden, deren Geschäftsstelle das Gemeindeamt Rohr bei Hartberg ist, stehen folgende Adressen zur Verfügung:

 

Post:

Gemeinde Rohr bei Hartberg

Unterrohr 24

8294 Rohr bei Hartberg

Telefax:

+ 43 (0) 3332 / 8215 4

E-Mail:

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

(2) Die Empfangsgeräte (für Telefax und E-Mail) der Gemeinde Rohr bei Hartberg sind auch außerhalb der Amtsstunden empfangsbereit, allerdings werden diese nur während der Amtsstunden betreut. Schriftliche Anbringen, die außerhalb der Amtsstunden an diese Empfangsgeräte übermittelt werden, gelten daher auch dann, wenn sie an sich bereits in den Verfügungsbereich der Gemeinde Rohr bei Hartberg gelangt sind, erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht (und eingelangt) und werden (erst) ab diesem Zeitpunkt in Behandlung genommen. Die Risiken, die mit der Übermittlungsart verbunden sind (z.B.: Übertragungsfehler, Verlust eines Schriftstücks), trägt der Absender.

(3) Die Bearbeitung von E-Mails, die an die persönliche E-Mail-Adresse von MitarbeiterInnen gesendet werden, ist nicht sichergestellt. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass persönliche E-Mail-Adressen im Fall der Abwesenheit des/der jeweiligen MitarbeiterIn nicht mit einer Weiterleitungs-Funktion programmiert werden.

II.

(1) Zur rechtswirksamen Einbringung von schriftlichen elektronischen Anbringen via E-Mail sind gem. § 13 Abs. 2 AVG und § 86b Bundesabgabenordnung (BAO) idgF als technische Voraussetzung die Internetprotokolle SMTP und TLS v1.0 over SMTP zu verwenden. Sofern E-Mails Anlagen enthalten, müssen diese eines der folgenden Formate aufweisen:

 

Art

MIME-Type

Suffix

Text

text/plain

*.txt

Dokument

application/pdf

*.pdf

Dokument

application/rtf

*.rtf

Dokument

application/msword

*.docx

Dokument

application/msexcel

*.xlsx

Grafik

image/gif

*.gif

Grafik

image/jpeg

*.jpg *.jpeg

Grafik

image/bmp

*.bmp

HTML

text/html

*.htm *.html

Komprimierung

application/zip

*.zip

 

(2) Des Weiteren gelten E-Mails als nicht rechtswirksam eingebracht, wenn sie

  1. einschließlich der Anhänge die Größe von 10 MB (zehn Megabyte) überschreiten,
  2. verschlüsselt sind,
  3. Computerviren oder andere Funktionen enthalten, die Schäden an Daten oder Programmen herbeiführen oder deren Sicherheit oder Funktionsfähigkeit beeinträchtigen können,
  4. ausführbare Dateien, Makros oder aktive Inhalte (z.B.: VBScipt, ActiveX, Java bzw. JavaScript) enthalten oder
  5. Hyperlinks zu Internetadressen oder zu Dateien im Internet (z.B.: registered Mail oder Cloud-Diensten) enthalten.


 

III.

(1) Als Amtsstunden gem. § 13 Abs. 5 AVG und § 86b BAO zur Einbringung schriftlicher Anbringen beim Gemeindeamt Rohr bei Hartberg (auch in elektronischer Form) werden folgende Zeiten – außer bei Gefahr im Verzug – festgelegt. Ausgenommen sind die gesetzlichen Feiertage sowie die Tage zwischen 24. Dezember und 06. Jänner, für die jährlich gesonderte Amtsstunden kundgemacht werden:

Amtsstunden

Montag

08:00 bis 12:00 Uhr

14:00 bis 17:30 Uhr

Dienstag

08:00 bis 12:00 Uhr

14:00 bis 17:30 Uhr

Mittwoch

08:00 bis 12:00 Uhr

14:00 bis 17:30 Uhr

Donnerstag

08:00 bis 12:00 Uhr

14:00 bis 17:30 Uhr

Freitag

08:00 bis 12:00 Uhr

-

(2) Darüber hinaus werden als für den Parteienverkehr bestimmte Zeiten gem. § 13 Abs. 5 AVG zur Einbringung mündlicher oder telefonischer Anbringen folgende Zeiten festgelegt. Ausgenommen sind die gesetzlichen Feiertage sowie die Tage zwischen 24. Dezember und 06. Jänner, für die jährlich gesonderte Amtsstunden kundgemacht werden:

Parteienverkehr

Montag

08:00 bis 12:00 Uhr

-

Dienstag

08:00 bis 12:00 Uhr

14:00 bis 17:30 Uhr

Freitag

08:00 bis 12:00 Uhr

-

 

 

3. Allgemeine Nutzungsbedingungen

Der Nutzer anerkennt, dass die Nutzung der von der Gemeinde Rohr bei Hartberg angebotenen Dienste im Internet ausschließlich unter Anwendung dieser allgemeinen Nutzungsbedingungen erfolgt.

Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass die Gemeinde Rohr bei Hartberg keine Verpflichtung übernimmt, die von ihr im Internet angebotenen Dienste unterbrechungsfrei und jederzeit abrufbar zu halten.

Sowohl die Zurverfügungstellung als auch die Nutzung der Dienste und Inhalte unterliegen den einschlägigen gesetzlichen Regelungen insbesondere des Datenschutzes, des Urheberrechts sowie des Marken- und Musterschutzes.

Die auf den Internetseiten der Gemeinde Rohr bei Hartberg wiedergegebenen Inhalte dienen, trotz eingehender Recherche und Aufarbeitung, lediglich zur Information. Für dennoch enthaltene Fehler kann keine wie immer geartete Haftung übernommen werden. Weiters erklärt sich die Stadt, Markt-, Gemeinde Rohr bei Hartberg als nicht verantwortlich für den Inhalt von Internetseiten, auf die mit einem Link verwiesen wird.

 

4. Partner

Serverhosting bei HOSTSTAR